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   LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15   

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https://dejure.org/2015,32609
LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15 (https://dejure.org/2015,32609)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.10.2015 - L 15 RF 24/15 (https://dejure.org/2015,32609)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - L 15 RF 24/15 (https://dejure.org/2015,32609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung; Nachweis eines Verdienstausfalls; Verdienstausfall eines Selbständigen beim gleichzeitigen Bezug von SGB-II-Leistungen; Entschädigung für Zeitversäumnis; Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von allenfalls geringem zeitlichem Umfang.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Verdienstausfalls bei einer selbständigen Tätigkeit; Ermittlung objektiv erforderlicher Fahrtkosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Kann daher nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Da aber im Bereich des Gerichts keine gebührenfreien Parkplätze zur Verfügung stehen, kann von der Vorlage eines Nachweises abgesehen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 15.04.2015, Az.: L 15 SF 118/14).

    Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, ob die tatsächlich vorliegende Abwesenheitszeit nicht aus nachvollziehbaren Gründen länger war als die unverzichtbare Zeit (vgl. Beschlüsse des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, und vom 15.05.2014, Az.: L 15 SF 118/14).

    Sofern die vom Beteiligten oder Zeugen angegebene Zeit nicht lebensfremd erscheint, wird sie daher regelmäßig der Entschädigung zugrunde zu legen sein (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 15.05.2014, Az.: L 15 SF 118/14).

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Bei der Überzeugungsbildung, ob ein Verdienstausfall an sich, d.h. unabhängig von der konkreten Höhe, eingetreten ist, dürfen die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten und Kostenrichter nicht nur im Sinn der Praktikabilität und Verwaltungsökonomie (Leitgedanke der Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Grundsatzbeschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11, vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, vom 08.04.2013, Az.: L 15 SF 305/10, vom 08.10.2013, Az.: L 15 SF 157/12 B, vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, vom 17.12.2013, Az.: L 15 SF 275/13, vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12, vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E, vom 03.11.2014, Az.: L 15 SF 254/12, vom 04.11.2014, Az.: L 15 SF 198/14, vom 14.01.2015, Az.: L 15 SF 239/12 B, vom 10.03.2015, Az.: L 15 RF 5/15, vom 11.05.2015, Az.: L 15 RF 14/15, und vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E), sondern insbesondere auch um zu vermeiden, dass die gesetzliche Regelung des § 22 JVEG für Selbständige ins Leere läuft, nicht überspannt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11).

    Mit der Frage, wann die gesetzliche Vermutung als widerlegt zu betrachten ist, hat sich der Senat eingehend in seinem Grundsatzbeschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, auseinander gesetzt.

    Die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten sind dabei angesichts der gesetzlichen Vermutung nur sehr gering (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11).

  • LSG Bayern, 16.04.2015 - L 15 SF 330/14

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von nur

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Daraus folgt beispielsweise, dass eine Entschädigung für Verdienstausfall ausgeschlossen sein dürfte, wenn Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, da der Bezug von Leistungen nach dem SGB II - von seltenen Ausnahmefällen abgesehen - Beleg für die fehlende Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit der selbständigen Tätigkeit ist; dies gilt jedenfalls bei Leistungsbezug nach dem SGB II in Höhe des Regelsatzes (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.04.2015, Az.: L 15 SF 387/13, und vom 16.04.2015, Az.: L 15 SF 330/14).

    Ausgehend von der Richtigkeit dieser Angabe kann der zeitliche Umfang dieser selbständigen Tätigkeit nur gering ausgeprägt gewesen sein; anders wäre es nicht zu erklären, dass die Antragstellerin offenbar neben dieser Tätigkeit in der Vergangenheit Leistungen nach dem SGB II bezogen hat (ähnlich vgl. Beschluss des Senats vom 16.04.2015, Az.: L 15 SF 330/14; auch in diesem Fall wurde ein eher hoher Stundensatz bei geringen Einkünften und neben einem Leistungsbezug nach dem SGB II angegeben).

    Sollte die Antragstellerin anders, als dies ihr Vorgehen im kostenrechtlichen Verfahren vermuten lässt, im Jahr 2015 noch einer selbständigen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin oder Inhaberin eines Nachhilfeinstituts nachgegangen sein, kann aufgrund der fehlenden Nachweise allenfalls davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um eine nur ganz sporadisch ausgeübte Tätigkeit gehandelt hat, mit der sich eine Entschädigung für Verdienstausfall nicht begründen lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 16.04.2015, Az.: L 15 SF 330/14).

  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    In seiner Grundsatzentscheidung vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, hat sich der Senat umfassend mit der Frage der Entschädigung für Verdienstausfall auseinander gesetzt.

    Bei der Überzeugungsbildung, ob ein Verdienstausfall an sich, d.h. unabhängig von der konkreten Höhe, eingetreten ist, dürfen die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten und Kostenrichter nicht nur im Sinn der Praktikabilität und Verwaltungsökonomie (Leitgedanke der Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Grundsatzbeschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11, vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, vom 08.04.2013, Az.: L 15 SF 305/10, vom 08.10.2013, Az.: L 15 SF 157/12 B, vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, vom 17.12.2013, Az.: L 15 SF 275/13, vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12, vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E, vom 03.11.2014, Az.: L 15 SF 254/12, vom 04.11.2014, Az.: L 15 SF 198/14, vom 14.01.2015, Az.: L 15 SF 239/12 B, vom 10.03.2015, Az.: L 15 RF 5/15, vom 11.05.2015, Az.: L 15 RF 14/15, und vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E), sondern insbesondere auch um zu vermeiden, dass die gesetzliche Regelung des § 22 JVEG für Selbständige ins Leere läuft, nicht überspannt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11).

    Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, ob die tatsächlich vorliegende Abwesenheitszeit nicht aus nachvollziehbaren Gründen länger war als die unverzichtbare Zeit (vgl. Beschlüsse des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, und vom 15.05.2014, Az.: L 15 SF 118/14).

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz für

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).

    Dadurch, dass die Antragstellerin eine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt hat (, die ihr aber nicht zugesprochen werden kann), kann ihr nicht unterstellt werden, dass sie die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, sodass ihr die nachrangig zustehende Entschädigung für Zeitversäumnis zuzusprechen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13, vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13, und vom 14.09.2015, Az.: L 15 RF 25/15; zur vergleichbaren Situation wie hier, dass Entschädigung für Verdienstausfall beantragt wird, ein Verdienstausfall aber nicht nachgewiesen ist: vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.2013, Az.: L 15 SF 121/11 - m.w.N.).

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (h.M., vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 12 - m.w.N.).

    Bei der Überzeugungsbildung, ob ein Verdienstausfall an sich, d.h. unabhängig von der konkreten Höhe, eingetreten ist, dürfen die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten und Kostenrichter nicht nur im Sinn der Praktikabilität und Verwaltungsökonomie (Leitgedanke der Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Grundsatzbeschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11, vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, vom 08.04.2013, Az.: L 15 SF 305/10, vom 08.10.2013, Az.: L 15 SF 157/12 B, vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, vom 17.12.2013, Az.: L 15 SF 275/13, vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12, vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E, vom 03.11.2014, Az.: L 15 SF 254/12, vom 04.11.2014, Az.: L 15 SF 198/14, vom 14.01.2015, Az.: L 15 SF 239/12 B, vom 10.03.2015, Az.: L 15 RF 5/15, vom 11.05.2015, Az.: L 15 RF 14/15, und vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E), sondern insbesondere auch um zu vermeiden, dass die gesetzliche Regelung des § 22 JVEG für Selbständige ins Leere läuft, nicht überspannt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11).

  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Daraus ergibt sich die durchaus nicht fernliegende Möglichkeit, dass er durch den Gerichtstermin überhaupt keinen Verdienstausfall erleidet, weil er die von ihm im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu erbringenden Arbeiten an einem anderen Tag erledigen kann und wegen des Gerichtstermins überhaupt keinen Auftrag ablehnen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 08.04.2015, Az.: L 15 SF 387/13; LG Rostock, Beschluss vom 15.11.2002, Az.: 2 T 23/01).

    Daraus folgt beispielsweise, dass eine Entschädigung für Verdienstausfall ausgeschlossen sein dürfte, wenn Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, da der Bezug von Leistungen nach dem SGB II - von seltenen Ausnahmefällen abgesehen - Beleg für die fehlende Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit der selbständigen Tätigkeit ist; dies gilt jedenfalls bei Leistungsbezug nach dem SGB II in Höhe des Regelsatzes (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.04.2015, Az.: L 15 SF 387/13, und vom 16.04.2015, Az.: L 15 SF 330/14).

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 277/10

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung von

    Auszug aus LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15
    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).
  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15

    Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II

  • LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12

    Begleitperson, Begutachtungstermin, Zeitversäumnis, Beförderungsmittel,

  • LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen,

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

  • LSG Bayern, 10.03.2015 - L 15 RF 5/15

    Entschädigung gem. § 4 JVEG

  • LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

  • LSG Bayern, 03.06.2014 - L 15 SF 402/13

    Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten für eine Begleitperson

  • LSG Bayern, 17.12.2013 - L 15 SF 275/13

    Vergütung, Gutachtenkosten, Orthopädie, Rechnungskürzung, Kopierkosten

  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

  • LSG Bayern, 08.10.2013 - L 15 SF 157/12

    Der Nachweis der bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandenen

  • LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 RF 14/15

    Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis

  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

  • LSG Bayern, 03.11.2014 - L 15 SF 254/12

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG, § 189 Abs. 2 SGG,

  • LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 305/10

    Befundbericht, Behinderung, Behandlung, sachverständiger Zeuge

  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

  • LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
  • LG Rostock, 15.11.2002 - 2 T 23/01
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Kann daher nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschlüsse des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 22.10.2015, Az.: L 15 RF 24/15).

    Ausgehend von der Richtigkeit dieser Angabe kann der zeitliche Umfang dieser selbstständigen Tätigkeit nur gering ausgeprägt gewesen sein; anders wäre der dem Einkommenssteuerbescheid zu entnehmende minimale Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit nicht zu erklären (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 16.04.2015, Az.: L 15 SF 330/14, und vom 22.10.2015, Az.: L 15 RF 24/15).

  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 RF 34/16

    Keine Verdienstausfallentschädigung gem. JVEG für Sozialhilfeempfänger wegen

    Kann nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird daher ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschlüsse des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 22.10.2015, Az.: L 15 RF 24/15).
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